Spanische Steuern

Ansässigkeit Die Art und Weise, in der eine natürliche Person oder eine Körperschaft in Spanien Steuern zu zahlen hat, ist abhängig davon, ob diese im Land ansässig ist oder nicht. ANSÄSSIGKEIT NATÜRLICHER PERSONEN Man geht davon aus, dass eine natürliche Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hat, wenn irgendeiner der folgenden Umstände auf sie zutrifft:

Steuern in Spanien Einkommen und Steuern Jeder Arbeitnehmer erhält ein Arbeitsentgelt in Form einer regelmäßigen, in der Regel monatlichen, Vergütung. Der Arbeitgeber führt im Auftrag des Arbeitnehmers für dessen Monatslöhne Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge ab. Folgende Beispiele zeigen Brutto- und Nettolöhne im Vergleich, d. h. vor und nach Abzug der Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge.

DBA’s Steuern Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland Fundstelle: BStBl 1968 I S. 296, BGBl. 1968 II S. 9 Datum: 05.12.1966 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.