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Traumhaus an der Sonne !Was man unbedingt beim Immobilienerwerb in Spanien beachten sollte!!! Viele Deutsche, laut einer Empirica Studie ca 350 000, träumen von einem Haus in Spanien. Es gibt nun aber, gerade in Spanien, einige Besonderheiten und Gefahrenpotentiale, die man unbedingt beachten sollte. Wichtig ist zu wissen, dass in Spanien ein Immobilienkaufvertrag auch rechtswirksam ist, wenn keine notarielle Beurkundung vorgenommen wurde. Auch mündliche Verträge sind voll rechtswirksam. ![]() Auszug aus dem Grundbuch Wichtig ist es auch sich zu erkundigen, ob kommunale Bebauungs- oder Urbanisationpläne vorliegen, die das betreffende Objekt betreffen. Wenn man selber bauen will ist zu prüfen, ob das Land auch bebaut werden darf. Um keine unangenehme Überraschungen zu erleben sollte man sich unbedingt eine Bebaubarkeitsbescheinigung beim zuständigen Bauordnungsamt beschaffen. Insbesondere spezielle Naturschutzgebiete sollten vermieden werden. Bei ländlichen Projekten sollten ebenfalls Wegerechte; Leitungsrechte und Nutzungsrechte von Brunnen geprüft werden. Um Missverständnisse und spätere Probleme zu vermeiden sollte sich der Käufer alle besonderen Zusatzvereinbarungen schriftlich vom Verkäufer geben lassen. Unbedingt empfehlenswert ist die Abwicklung mittels eines notariellen Kaufvertrages. Im Anschluss daran sollte der Käufer direkt in den Grundbuchauszug eingetragen werden.
Lesen Sie hierzu beim ZDF Ratgeber Traum vom Ferienhaus im Ausland - Immobilienkäufe können zum Albtraum werden |
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