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Endlich! Eu-Residenten in Spanien müssen Ihren Führerschein nicht mehr umschreiben.Bis September 2004 mussten EU-Mitglieder, die sich in Spanien dauerhaft ansiedeln wollten, innerhalb von 6 Monaten Ihren Führerschein umschreiben. Das war für viele eine lästige mit hohem Zeitaufwand verbundene Angelegenheit . Wurde ein Resident ohne umgeschriebenen Führerschein angehalten, so waren Strafen bis 300,00-Euro fällig. Der EU Komission war dies seit Jahrem ein Dorn im Auge, da diese Paxis den Grundsätzen und Gesetzen des einheitlichen Europas widerspricht. In Ihrem Urteil vom September 2004 schafft nun die EU-Komission die Pflicht der Registrierung von Führerscheinen von EU Mitgliedern endgültig ab. So urteielte der EU Gerichtshof C 195/02 Recht dass die Registrierung nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Die Führerscheine der Mitgliedsländer müssen nach der Richtlinie von 1991 formlos gegenseitig anerkannt werden. Dieses Urteil gilt nur für Eu-Bürger. Schweizer müssen weiterhin Ihren Schweizer Führerschein umschreiben lassen. Auf freiwilliger Bais ist die Umschreibung eines EU Fürerscheines weiterhin möglich.Folgende Dokumente sind hierfür vorzulegen:Offizielles Antragsformular Personalausweis oder Tarjeta de Residencia mit zwei Fotokopien Steuernummer N.I.E. mit zwei Fotokopien Erklärung, keinem Entzug der Fahrerlaubnis zu unterliegen Erklärung, keinen weitern Führerschein zu besitzen Führerschein mit zwei Kopien Zwei Passbilder (32 x 25 mm) Medizinisches Gutachten Erklärung über Echtheit des Führerscheins Übersetzung des Führerscheins durch vereidigten Übersetzer, Konsulat oder dem Automobilclub RACE FahrzeugummeldungSie sollten Ihr Fahrzeug ummelden, wenn Sie mit diesem länger als 180 Tage bleiben: Bei normalen Kennzeichen: 1. a) Übersetzung und Umschreibung (homologacion) des Fahrzeugbriefes/Zulassungsteil I (ficha tecnica) z.B.: TÜV Rheinland, Hr. Moreno, C/ Fontanares, 51-6-E Valencia; Tel. 96 378 77 02; Gebühren ca. 100€ oder Jose Maria Esteban Martinez-Ingeniero Tecnico Industrial, Avenida Argon, 16-2a, Valencia, Tel: 96 360 06 59 Gebühren: ca. 80€ b) oder Vorlage der COC-Bescheinigung des Fahrzeug Herstellers 2. ITV – spanischer TÜV – Gebühren ca. 100€ z.B. Massalfasser: Azagador de Liria s/n, Massalfassar, Tel: 96 140 06 61 Campanar: Avda. Manuel de Falla no. 10, Valencia, Tel: 96 340 71 14 3. Finanzamt – Befreiung (extento) der “Einfuhrsteuer” (Impuesto especial sobre vehiculos a motor) = Modelo 06 (innerhalb von 30 Tagen nach Abmeldung in D *) Bei dem für Sie zuständigen spanischen Finanzamt zu beantragen. Dafür muss der Eigentümer mindestens 12 Monate vor Verzug nach Spanien in Deutschland gelebt haben, mindestens seit 6 Monaten Eigentümer des Fahrzeuges sein Sowie die Originalrechnung bzw. Kaufvertrag vorlegen. (Ausnahmeregeln bitte beim Finanzamt erfragen). Wenn o.g. Bedingungen nicht erfüllt werden, muss man über das Internet www.agenciatributaria.es Modelo 576 die Einfuhrsteuer bezahlen. (Impuestos especial sobre vehiculos a motor) 4. Rathaus des Wohnsitzes – Bezahlung der Kfz-Steuer 5. Jefatura Provincial de Trafico, C/Mora de Rubielos, 2, 46071 Valencia, mit all diesen Unterlagen + gültigem Reisepass oder Personalausweis, NIE das Fahrzeug zulassen. Gebühren ca. 70€ (Die Beantragung von grünen provisorischen Kennzeichen ist möglich) 6. Honorarkonsul der BRD in Valencia – Stillegung des Fahrzeuges mit beiden Kennzeichen, Original-Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II, Original- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil I oder spanische Zulassungsdokumente sowie Kopie des Fahrzeugbriefes. Gebühren: 50€ *) Wenn die Abmeldung in Deutschland bisher nicht erfolgt ist, bitte bei der zuständigen Stadtverwaltung in Deutschland eine komplette Meldebescheinigung ausstellen lassen (angemeldet seit dem ….. bis zum heutigen Tage) und diese beim Finanzamt vorlegen.
Nachzulesen bei Informationsblatt der deutschen Botschaft
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